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Die Opioide können gemäss ihrer Wirkstärke in schwache und starke Opioide eingeteilt werden. Das bevorzugte schwache Opioid ist Tramadol, das als Opioid mit minimalem Suchtpotential gilt. Es untersteht daher nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Eine Alternative zu Tramadol ist Kodein. Als starkes Opioid wird meist Morphin verwendet. Methadon eignet sich aufgrund seiner langen Wirkungsdauer ebenfalls für die Tumorschmerztherapie. Die Dosierung der Analgetika richtet sich nach der Intensität der Schmerzen. Das Ziel ist eine gute Schmerzkontrolle bei möglichst wenig Nebenwirkungen. Partielle Agonisten oder Agonist-Antagonisten sind zur Schmerztherapie bei Tumorpatienten nicht geeignet, da sie eine Wirkungsgrenze erreichen. Zudem können sie bei bestehender Medikation mit Agonisten Entzugssysmptome auslösen und eine Zunahme der Schmerzen bewirken.
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