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Für die Bewertung von Dauerlärm wird von der energetischen Äquivalenz ausgegangen. Danach entspricht die Schädigung bei einer Erhöhung des Pegels um 3 Dezibel einer Verdoppelung der Einwirkungszeit. Dieses Prinzip ist im Integrator der akustischen Messgeräte verwirklicht.
Für die Frequenzbewertung wird das Filter A als repräsentativ erachtet.
Das Resultat dieser Annahmen ist der sogenannte äquivalente Dauerschalldruckpegel L
eq
genannt. Eine gegebene Schallexposition entspricht dann einer gewissen Anzahl Dezibel (A) äquivalenten Dauerschalldruckpegels L
eq
während einer gewissen Bezugszeit.
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