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Eine Schallpegelerhöhung um 3 Dezibel, zum Beispiel von 93 auf 96 Dezibel, entspricht einer Verdoppelung der Schallintensität. Die zulässige Expositionszeit vermindert sich auf die Hälfte, hier konkret von 10 auf 5 Stunden.
Ein anderes Beispiel: Das Schallmessgerät zeigt einmal 93 Dezibel, das andere 103 Dezibel an. 10 Dezibel Unterschied bedeuten eine verzehnfachung der Schallintensität. Die zulässige Expositionszeit veringert sich somit auf 1/10, hier von 10 auf 1 Stunde.
Die menschliche Lautheitseimpfindung aber hat sich bei 10 Dezibel Unterschied bloss verdoppelt! die Gehörgefährdung durch die Lautstärkezunahme wird subjektiv unterschätzt!
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