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| Für die Bewertung von Dauerlärm wird von der energetischen Äquivalenz ausgegangen. Danach entspricht die Schädigung bei einer Erhöhung des Pegels um 3 Dezibel einer Verdoppelung der Einwirkungszeit. Dieses Prinzip ist im Integrator der akustischen Messgeräte verwirklicht.
Für die Frequenzbewertung wird das Filter A als repräsentativ erachtet.
Das Resultat dieser Annahmen ist der sogenannte äquivalente Dauerschalldruckpegel Leq genannt. Eine gegebene Schallexposition entspricht dann einer gewissen Anzahl Dezibel (A) äquivalenten Dauerschalldruckpegels Leq während einer gewissen Bezugszeit. | | |
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