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Feststellen
a): Ist der Lärm gehörgefährdend?
Die Unbehaglichkeitsschwelle von zirka 100 - 110 Dezibel (A) ist bekanntlich als Schutzkriterium für länger dauernde Schallexpositionen ungeeignet: Gefährlich laut Hören ist leider nicht zwangsläufig unangenehm!
Gehörgefährdende Lärmpegel sind zu vermuten:
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Sobald laute Umgangssprache nur noch in einer Distanz von 1 - 2 Meter verständlich ist.
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Beim Auftreten von Vertäubungsgefühl oder Tinnitus.
Diese einfachen Faustregeln ergänzen die folgenden, etwas detaillierteren Überlegungen.
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