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Bei Impulslärm gilt, gemäss SUVA, bis zu einem Schalldruckpegel mit einer Spitze von 145 Dezibel (A) dasselbe wie für Dauerlärm.
Nach dieser Berechnung entspräche ein Sturmgewehrknall von 168 db(A) etwa der maximalen Dauerlärmbelastung einer 40-Stunden Woche. In der Praxis wird jedoch Impulslärm über 145 Dezibel (A) wegen seiner besonderen Schädlichkeit mittels einer strengen Berechnungsart erfasst. Ein Schuss aus einem Sturmgewehr überschreitet bereits den SUVA-Grenzwert.
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