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Gemäss SUVA gilt bei Dauerlärm für eine 40-stündige Exposition pro Woche ein äquivalenter Dauerschalldruckpegel von über 87 Dezibel (A) als gehörschädigend.
Kürzere Aufenthaltsdauern im Lärm lassen entsprechend höhere Pegel zu.
Aus dem Nomogramm kann zum Beispiel abgeleitet werden, dass durch den Besuch einer lauten Disko mit 100 Dezibel (A) die wöchentliche Dosis schon in 2 Stunden erreicht ist!
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