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Verläuft die Verletzungslinie proximal der Beuge- und Strecksehneninsertion, so entfallen diese Argumente und es kann in der Regel skelettär gekürzt werden bis eine bequeme Stumpfbildung möglich ist. Grundsätzlich sind auf diesem Niveau amputierte Fingerteile replantierbar. Diese Möglichkeit ist vor allem am Daumen und am Zeigefinger in Erwägung zu ziehen.
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