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Die Diagnose eines branchiogenen Karzinoms, d.h. die karzinomatöse Entartung einer branchiogenen Zyste, muss mit äusserster Zurückhaltung gestellt werden. Eine gründliche Abklärung aller in Frage kommenden Primärlokalisationen im HNO-Bereich ist absolutes Gebot.
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