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Für das Gehör eines Lärmarbeiters sieht eine Arbeitswoche folgendermassen aus: Am Ende eines 8-stündigen Arbeitstages hat das Gehör über Nacht, das heisst während 16 Stunden, Gelegenheit, sich wieder zu erholen.
Ist die Erholung am nächsten Morgen nicht vollständig, so pfropft sich die neue Lärmbelästigung auf einen Rest der vorhergehenden Schädigung auf. Es kommt so während der Woche zu einer Kumulation des Schadens.
Falls sich die Hörschwelle sogar über das Wochenende nicht mehr ganz erholen kann, kommt es mit der Zeit zu einem permanenten Hörverlust.
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