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Für den Geburtshelfer, den Pädiater und den Allgemeinpraktiker muss deshalb der Grundsatz gelten: Beim geringsten Verdacht auf eine Hörstörung beim Säugling oder Kleinkind muss sofort eine Abklärung in einem entsprechenden Zentrum durchgeführt werden.
Die Adressen dieser Pädaudiologischen Zentren können bei jedem Schwerhörigenverein erfragt werden.
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