Darauf folgt die sparsame Exzision
von devitalisiertem, stark gequetschtem oder aus dem Gewebeverband herausgelöstem
Gewebe. Dabei werden Sehnen, Nerven und Gefässe geschont. Bei sauberen,
glattrandigen Wunden ohne Quetschung kann man auf das Débridement
verzichten. Dies gilt v.a. für Wunden an Kopf, Hals und Händen.
Vor dem Wundverschluss spülen wir die Wunde nochmals ausgiebig aus
und überprüfen die Blutstillung.
Bei Verdacht auf kriminell verursachte Verletzungen ist das Exzisat zur
gerichtsmedizinischen Untersuchung in Ringerlösung aufzubewahren.