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| * An der Schattenseite des Mittelfingers sind die Lappengrenzen innerhalb des Versorgungsgebietes der Digitalarterie eingezeichnet, wobei geplant ist, bei der Lappenhebung die Digitalarterie, und vom Nerven nur den dorsalen Ast mitzupräparieren und abzusetzen, so dass der Kollateralnerv belassen werden kann, wie rechts im Bilde schematisch dargestellt. | | |
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