Das dritte beachtenswerte Verletzungskriterium betrifft das Verhältnis zwischen Knochenlänge und Nagelbettlänge.
Nach manchen Läsionen ist das Nagelbett im Vergleich zum darunterliegenden Knochen zu lang, weil es entweder verletzungsbedingt den Knochen überragt oder weil es durch einen Narbenzug über das Knochenende nach palmar gezogen wird. Ohne Korrektur bildet sich in solchen Fällen - wie hier - regelmässig eine Nagelwachstumsstörung im Sinne einer Onychogrypose