|
| |  |
| Der anmeldende Kliniker muss neben der telefonischen Benachrichtigung ein Anmeldeformular ausfüllen mit Angaben zur Person des Verstorbenen, zu seiner Anamnese, zu klinischen Befunden und Diagnosen. Die Unterschrift des anmeldenden Arztes ist aus Gründen der Rechtssicherheit obligatorisch.
| | |
|