Die Behandlung aller dieser Missbildungen erfolgt chirurgisch. Die Operation kann schon vor Schuleintritt vorgenommen werden. Ausnahmen bilden die Korrektur bei der doppelseitigen Lippenspalte oder bei kosmetisch sehr auffälligem Befund. Hier ist mit dem Eingriff zuzuwarten, bis die starke Wachstumsphase der Nase abgeschlossen ist, d.h. bis zum 12. Altersjahr.