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Die Diagnose eines branchiogenen Karzinoms, d.h. die
karzinomatöse Entartung einer branchiogenen Zyste, muss mit
äusserster Zurückhaltung gestellt werden. Eine
gründliche Abklärung aller in Frage kommenden
Primärlokalisationen im HNO-Bereich ist absolutes Gebot.
